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Deutsches Institut für Japanstudien

Stipendienordnung

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  1. Das Deutsches Institut für Japanstudien Tokyo, ein Institut der Max Weber Stiftung, vergibt Stipendien zur Förderung von Forschungsaufenthalten in Japan im Rahmen von Promotionsvorhaben. Die Zahl der Stipendien wird durch die im Wirtschaftsplan des Instituts hierfür jährlich zur Verfügung stehenden Mittel bestimmt. Die Stipendien werden mindestens einmal jährlich ausgeschrieben.
  2. Das Stipendium beträgt zurzeit monatlich 2.400 Euro. Zur Deckung der Flugkosten für die Hin- und Rückreise von Deutschland nach Japan erhält die Stipendiatin bzw. der Stipendiat eine Pauschale in Höhe der Kosten eines günstigen Economy Fluges. Fahrtkosten innerhalb Japans können in der Regel nicht erstattet werden. Eltern erhalten für mitreisende Kinder eine Zulage von zurzeit monatlich 300,- Euro pro Kind.
  3. Voraussetzungen für die Gewährung des Stipendiums sind:
    1. Einschreibung in einem Promotionsstudiengang – Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit müssen an einer Hochschule im deutschsprachigen Raum zur Promotion eingeschrieben sein,
    2. für das Forschungsvorhaben erforderliche Kenntnisse der japanischen und gegebenenfalls der englischen Sprache.
  4. Den Anträgen sind folgende Unterlagen beizufügen:
    1. Lebenslauf mit Schriftenverzeichnis,
    2. Forschungsvorhaben mit Hinweisen zum methodischen Vorgehen, Bearbeitungsstand und zum Arbeitsprogramm während des Japanaufenthalts (max. fünf Seiten),
    3. ein Gutachten der Betreuerin bzw. des Betreuers des Promotionsvorhabens,
    4. eine Erklärung, dass für den beantragten Zeitraum kein weiteres Stipendium angenommen wird,
    5. Kopien von Hochschulzeugnissen (in der Regel Bachelor und Master),
    6. Zeugnisse über Sprachkenntnisse.
  5. Anträge auf die Gewährung eines Stipendiums sind an den Direktor des Deutschen Instituts für Japanstudien Tokyo zu richten: stipendien@dijtokyo.org
  6. Stipendiatinnen und Stipendiaten sollen sich über die Forschung am Institut vorab informieren. Sie nehmen während ihres Aufenthalts an den regelmäßigen Institutsmeetings teil und stellen dort zu Beginn auch ihr Forschungsvorhaben vor. Die Ergebnisse referieren sie gegen Ende ihres Aufenthalts in einer DIJ-Study Group. Spätestens drei Monate nach Ablauf der Stipendienzeit reichen sie einen ausführlichen schriftlichen Abschlussbericht über ihre Forschungsarbeit ein.
  7. Während der Dauer des Stipendiums darf kein anderes Stipendium bezogen und kein bezahltes Arbeitsverhältnis eingegangen werden.
  8. Der Arbeitsort während des Stipendiums ist in der Regel das DIJ.
  9. Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, dem DIJ den erfolgreichen Abschluss ihrer Promotion mitzuteilen. Sie erklären sich bereit, ein Exemplar ihrer publizierten Dissertation der Bibliothek des DIJ zur Verfügung zu stellen.
  10. Der Direktor des Instituts kann die Gewährung des Stipendiums widerrufen, wenn gegen die Stipendienordnung verstoßen wird oder falls Gründe erkennbar werden, die eine erfolgreiche Beendigung der Arbeit ausgeschlossen erscheinen lassen.

Stand: 20.10.2022

Aktuelle Ausschreibung

Derzeit keine aktuellen Ausschreibungen

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7-1 Kioicho
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